Allgemeine Geschäftsbedingungen eWord



1.           Art, Ziel und Umfang der Dienstleistung

1.1    Schriftliche Übersetzung: Bei schriftlicher Übersetzung handelt es sich um eine Dienstleistung, deren Ergebnis die Übertragung eines auf einem elektronischen Datenträger, in Papierform oder in einem System verfügbaren Ausgangstextes in einen zielsprachlichen, auf einem elektronischen Datenträger, in Papierform oder in einem System verfügbaren Text ist. Neben Sinn und Aufbau soll dabei auch der Stil und die Wortwahl des Ausgangstextes in der Zielsprache beibehalten werden.

1.2    Der Auftraggeber hat in seinem an den Auftragnehmer gesendeten Auftrag den Zweck der schriftlichen Übersetzung und die gewünschte Zielsprache anzugeben. Zu den Zwecken gehören:

·                Bereitstellung allgemeiner Informationen

·                Veröffentlichung

·                rechtliche Verwendung

·                beglaubigte Übersetzung

·                sonstige Zwecke, die der Auftragnehmer zu berücksichtigen hat.

1.3     Wenn der Auftraggeber die Übersetzung für einen vom angegeben Zweck abweichenden Zweck verwendet, haftet für daraus entstehende eventuelle Schäden ausschließlich der Auftraggeber.

1.4     Wenn der Auftraggeber den Zweck der Übersetzung in seinem Auftrag nicht angegeben hat und der Auftragnehmer selbst nach Anfrage bei dem Auftraggeber keine Aufklärung erhält, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen so anzufertigen, als ob die Übersetzung zwecks Bereitstellung allgemeiner Informationen in Auftrag gegeben wurde.

1.5     Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche, zur Erstellung der Übersetzung erforderlichen schriftlichen Dokumente bereitzustellen. Diese Dokumente müssen in gut lesbarer Form, mit allgemein gängiger Terminologie und Abkürzungen zur Verfügung stehen. Sofern der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Fachterminologie wünscht, hat er dem Auftragnehmer eine Terminologiedatenbank (term base) mit den zu verwendenden Ausdrücken in der Ausgangs- und Zielsprache zur Verfügung zu stellen.

1.6    Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der Auftragserfüllung den elektronisch, in Papierform oder in einem System bereitgestellten Ausgangstext und informiert den Auftraggeber unverzüglich, sofern er Lesbarkeits-, technische oder sonstige, die Auftragserfüllung hindernde Probleme mit diesem feststellt.

1.7    Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass von der Übersetzung zu erwarten ist, dass sie:

·                bezüglich der Wort- und Terminologiewahl vollkommen in der bei dem Auftraggeber verwendeten – und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten – Terminologiedatenbank enthaltenen Fachbegriffen entspricht,

·                keine irreführenden oder dem Ausgangstext widersprechenden falsche Übersetzungen enthält,

·                den grammatischen Regeln der Zielsprache folgt,

·                dem Inhalt und dem Stil des Ausgangstextes treu bleibt, diese jedoch auf bestmögliche Art und Weise an die Zielsprache und zielsprachliche Kultur anpasst.

1.8    Der Auftragnehmer haftet dafür, dass der Inhalt des Zieltextes dem des Ausgangstextes vollkommen entspricht.

2.           Stellvertretungsregelung

Beth Negus ist als Hauptübersetzerin für den Auftrag zuständig. In Anbetracht des Volumens sowie als Stellvertretung bei ihrer Verhinderung aus Krankheits- oder sonstigen Gründen, können bei Bedarf weitere Übersetzer/inne dazugezogen werden.

3.           Vergütung

3.1.                       Für eine Übersetzung kann erst nach Einsicht der zu übersetzenden Dokumente ein Angebot gemacht werden.

3.2.                       Übersetzungen werden pro Zeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) oder Stunden berechnet. Es gelten die über einen Kostenvoranschlag vereinbarten Preise.

3.3.                       Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum 10. des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen. Das vereinbarte pauschale Honorar wird jeweils innerhalb von 14 Tagen fällig und der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Datum an die vom Auftragnehmer angegebene Bankverbindung zu überweisen.

3.4.                       Unter Berücksichtigung des Volumens des Übersetzungsauftrags ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber eine Vorauszahlung oder Teilzahlung zu beantragen. Die Vorauszahlung und/oder Teilzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragserteilung zu entrichten.

3.5.                       Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sein Angebot für den jeweiligen Übersetzungsauftrag schriftlich vorzulegen.

3.6.                       Der Auftraggeber ist berechtigt, die Änderung der Übersetzung zu beantragen. Sofern der Auftraggeber ausschließlich die Überführung der Änderungen beantragt, und die vorzunehmenden Änderungen im Dokument in gut erkennbarer Form gekennzeichnet sind, werden ausschließlich die gekennzeichneten Textpassagen übersetzt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.7.                       Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle von Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 4,12 % zu zahlen. Die Verzugszinsen werden ab dem 30 Tag nach Nichtbegleichung der vom Auftragnehmer ausgestellten und dem Auftraggeber gesendeten Rechnung berechnet.

4.           Auftragserfüllung

4.1.                       Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über Erhalt der ihm zwecks Übersetzung zugesendeten Dokumente per E-Mail zu informieren.

4.2.                       Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über eventuelle Hindernisse bei der Auftragserfüllung zu informieren.

4.3.                       Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Frist der Übersetzung in seinem Auftrag anzugeben und der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Frist einzuhalten.

4.4.                       Für Schäden und Gewinnverlust seitens des Auftraggebers, die auf die Nichteinhaltung der Lieferfrist der Übersetzung seitens des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer.

4.5.                       Bedingung für die Einhaltung der in dem Auftrag angegeben Frist ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer gleichzeitig mit der Auftragserteilung sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellt. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt wird, wird die Lieferfrist um die Anzahl der Stunden/Tage verlängert, bis der Auftraggeber die Mängel behoben oder fehlenden Dokumente nachgereicht hat.

4.6.                       Der Auftraggeber hat selbst dann das vollständige Honorar zu entrichten, wenn er die Übersetzung nach schriftlicher Aufforderung des Auftragnehmers nicht entgegennimmt. Die schriftliche Aufforderung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach der Auftragserfüllung. Wenn der Auftraggeber die Übersetzung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der per Einschreiben gesendeten schriftlichen Aufforderung weiterhin nicht entgegennimmt, wird die Rechnung per Einschreiben an den Auftraggeber gesendet und er ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag so zu entrichten, als ob er die Übersetzung entgegengenommen hätte.


  5.           Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm für die Erfüllung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber auch nach der Auftragserfüllung Stillschweigen zu bewahren. Er verpflichtet sich ferner, nach Auftragserfüllung sämtliche ihm zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen auch in Form von Kopien, Disketten usw. an den Auftraggeber zurückzugeben.

6.           Datenschutz

6.1.                       Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer sowie dem Anbieter der vom Auftragnehmer eingesetzten Übersetzungssoftware im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 der DS-GVO verarbeitet.

6.2.                       Die vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Auftragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht.

6.3.                       Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

7.           Laufzeit und Kündigung

7.1.                       Dieser Auftrag beginnt nach mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

7.2.                       Der Auftrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung dieses Auftrags bedeutet im Zweifel auch die Kündigungserklärung hinsichtlich sämtlicher Einzelaufträge, die daraufhin unter Berücksichtigung der für sie jeweils vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden. Sollte der Auftrag zeitlich vor einem Einzelauftrag enden, so finden seine Bestimmungen dennoch bis zur Beendigung des Einzelauftrags entsprechend Anwendung. Dies gilt nicht, sofern etwas anderes vereinbart wurde.

7.3.                       In dem Zeitraum zwischen Kündigungserklärung und Inkrafttreten der Kündigung entrichtet der Kunde weiterhin im Rahmen dieser Vereinbarung fällige Honorar- und Gebührenzahlungen an executive english. executive english wird in diesem Zeitraum weiterhin die vereinbarten Dienstleistungen erbringen, sofern der Kunde keine andere schriftliche Weisung erteilt hat.

7.4.                       Angefallene oder noch anfallende Dritt- bzw. Fremdkosten sind stets und in vollem Umfang zu erstatten.

7.5.                       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann geltend gemacht werden, wenn ein Auftragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen nachhaltig und andauernd verletzt, so dass eine Fortsetzung des Verhältnisses unzumutbar geworden ist. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist jedoch in jedem Fall eine ergebnislos gebliebene Abmahnung mit einer Fristsetzung von mindestens 30 Tagen. Eine außerordentliche Kündigung gemäß § 627 BGB ist ausgeschlossen.

7.6.                       executive english steht unabhängig von Ziff. 5 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn

·                der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatshonoraren in Verzug ist oder sich mit einem Betrag, der zwei Monatshonoraren entspricht, in Verzug befindet, oder

·                der Kunde mit der Zahlung von zwei Fremdkostenabrechnungen in Verzug ist.

7.7.                       Eine Übertragung der Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte erfolgt ausschließlich gegen Zahlung der vollen Vergütung.

7.8.                       Zum Ende der Auftragslaufzeit vereinbaren die Parteien ein bilanzierendes Feedback-Gespräch.

8.           Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand Amtsgericht bzw. Landgericht München.

9.           Auftragsänderung, salvatorische Klausel

Nebenabreden und Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen des Auftrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Auftrages nicht berührt.


Stand: Mai 2022